Betrunkene Passagiere sorgen im Flugverkehr oft für Ärger. Das Amtsgericht Wedding hat nun ein wegweisendes Urteil gesprochen: Der verantwortliche Pilot hat das Recht, schwer angeheiterte und volltrunkene Störenfriede nicht zu transportieren. Zudem ist das Bordpersonal befugt, dem betrunken Reisenden seinen Alkohol wegzunehmen. Weiterlesen!
05 Jan 2015
Kommentare: 0